Formerfordernisse bei elektronischer Übermittlung einer Revision
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.11.2024
- Aktenzeichen5 StR 562/24
In diesem Fall wurde die Revision eines Angeklagten abgelehnt, weil die notwendigen Formvorschriften nicht eingehalten wurden. Der Angeklagte war wegen schwerer sexueller Straftaten verurteilt worden und hatte seine Revision elektronisch, aber ohne die nötige sichere Unterschrift eingereicht.
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