Bewertung von Cannabisstecklingen im Hinblick auf Handeltreiben mit Cannabis
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.11.2024
- Aktenzeichen2 StR 441/24
In diesem Urteil ging es um einen Mann, der Cannabisstecklinge verkauft hat. Er wurde dafür verurteilt, jedoch wurde ein Teil des Verfahrens eingestellt, weil Stecklinge nicht als Betäubungsmittel gelten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.