BGH, Beschluss vom 2024-12-03 - 4 StR 387/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.12.2024
- Aktenzeichen4 StR 387/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter, der mit Cannabis gehandelt hat, in einigen Punkten schuldig gesprochen wird. Allerdings muss die Strafe neu bestimmt werden, da ein neues Gesetz zu Cannabis in Kraft tritt, das milder ist.
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