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BGH, Beschluss vom 2025-12-17 - 5 StR 581/25

In diesem Gerichtsurteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein früheres Urteil des Landgerichts Leipzig aufgehoben wird. Der Angeklagte war wegen eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen worden, jedoch wurde seine Schuldfähigkeit aufgrund eines psychischen Zustands anders beurteilt.

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