Einziehung von durch Steuerstraftat ersparter Aufwendungen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.09.2025
- Aktenzeichen1 StR 258/25
In diesem Urteil geht es um die Einziehung von Geld, das jemand durch Steuerhinterziehung gespart hat. Das Gericht hat entschieden, dass ein Betrag von insgesamt 9.545,63 Euro wegen dieser Straftat eingezogen wird, während ein kleinerer Betrag von 3.885,56 Euro nicht eingezogen wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.