Rückforderung der geleisteten Entgelte in ein sog. Teakinvestment nach Widerrufserklärung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.05.2024
- AktenzeichenVIII ZR 226/22
In diesem Urteil geht es um die Rückforderung von Geld, das Verbraucher in ein sogenanntes Teakinvestment investiert haben, nachdem sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. Das Gericht hat entschieden, dass deutsche Gesetze auf diese Verträge anwendbar sind, auch wenn das Unternehmen in der Schweiz sitzt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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