BGH, Beschluss vom 2025-11-20 - 4 StR 570/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.11.2025
- Aktenzeichen4 StR 570/24
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass der Angeklagte keinen neuen Pflichtverteidiger erhält und auch keine Akteneinsicht in Form von Kopien oder einem Datenträger. Das Gericht stellt fest, dass das Vertrauen zwischen dem Angeklagten und seiner Verteidigerin nicht zerstört ist und dass die Verteidigung ausreichend gewährleistet ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.