Compliance & Regulatory Monitor

(Verbreitung kinderpornografischer Inhalte: Begriff des "Verbreitens" in § 176c Abs. 2 StGB)

In diesem Urteil geht es um das Verbreiten von kinderpornografischen Inhalten und wie dieser Begriff im Gesetz zu verstehen ist. Es wird klargestellt, dass die bloße Absicht, solche Inhalte herzustellen, nicht ausreicht, um bestraft zu werden; es muss auch die Absicht bestehen, diese Inhalte weiterzugeben.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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