BGH, Beschluss vom 2024-12-30 - 2 StR 350/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.12.2024
- Aktenzeichen2 StR 350/24
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Angeklagte seinen Pflichtverteidiger nicht wechseln kann. Er hatte beantragt, einen anderen Anwalt zu bekommen, weil er sich nicht richtig vertreten fühlte.
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