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BGH, Beschluss vom 2025-12-17 - 5 StR 537/25

In diesem Urteil wird ein Angeklagter wegen Drogenhandel und Verabredung zur Einfuhr von Drogen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hebt Teile des Urteils auf, da nicht ausreichend bewiesen werden konnte, dass der Angeklagte aktiv an der geplanten Tat mitgewirkt hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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