Vermögensabschöpfung bei Verstoß gegen die Myanmar-Embargo-Verordnung durch Import von aus Myanmar (Birma) stammenden Teakholz: Abgrenzung Tatertrag und Tatobjekt
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.11.2024
- Aktenzeichen3 StR 373/21
In diesem Urteil geht es um Personen, die gegen ein Importverbot für Teakholz aus Myanmar verstoßen haben. Die Angeklagten wurden für schuldig befunden und teils bestraft.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.