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BGH, Beschluss vom 2025-11-20 - 4 StR 511/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das frühere Urteil des Landgerichts Bochum gegen einen Angeklagten wegen besonders schweren Raubes nicht standhält. Der Grund ist, dass nicht klar war, ob der Angeklagte die beabsichtigten Gegenstände auch wirklich aneignen wollte.

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