BGH, Beschluss vom 2024-11-04 - 2 StR 421/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.11.2024
- Aktenzeichen2 StR 421/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln verworfen wird. Es gab keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, und die Kosten des Verfahrens sind von ihm zu tragen.
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