Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Verfolgungsverjährung bei Vergehen nach dem neuen milderen Recht in Altfällen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.01.2025
- Aktenzeichen5 StR 290/24
In diesem Urteil wird entschieden, dass zwei Angeklagte wegen unerlaubten Verkaufs von Marihuana nicht länger strafrechtlich verfolgt werden können, da die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Zudem wurde ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt, sodass eine vorherige Entscheidung über die Revision ungültig ist.
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