Zur Gehörsverletzung führende tatsächliche Umstände als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Anhörungsrüge
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.11.2025
- Aktenzeichen1 StR 363/25
In diesem Fall hat ein verurteilter Mann eine Beschwerde, die sogenannte Anhörungsrüge, gegen einen Beschluss eingereicht. Er fühlte sich im Revisionsverfahren nicht ausreichend vertreten, weil er keinen Kontakt zu seinem Anwalt hatte.
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