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BGH, Beschluss vom 2024-08-14 - 5 StR 226/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Einziehung von Geldbeträgen aus einem Drogenhandel, für die ein Angeklagter verurteilt wurde, geringer ist als ursprünglich festgelegt. Die Einziehung beträgt nun 78.380 Euro.

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