BGH, Beschluss vom 2024-07-16 - 5 StR 259/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.07.2024
- Aktenzeichen5 StR 259/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung eines Landgerichts überprüft, welches einen Jugendlichen wegen Diebstahls verurteilt hatte. Der BGH hat allerdings festgestellt, dass der Jugendliche nicht wegen Beihilfe zum Diebstahl, sondern wegen Begünstigung schuldig ist.
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