BGH, Beschluss vom 2025-01-15 - 1 StR 58/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.01.2025
- Aktenzeichen1 StR 58/24
In diesem Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass vom Angeklagten der Wert der Taten nicht eingezogen wird. Es gibt keine weiteren Konsequenzen für die Einziehung, weil es zu aufwendig wäre.
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