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BGH, Beschluss vom 2025-01-15 - 1 StR 58/24

In diesem Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass vom Angeklagten der Wert der Taten nicht eingezogen wird. Es gibt keine weiteren Konsequenzen für die Einziehung, weil es zu aufwendig wäre.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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