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BGH, Beschluss vom 2025-12-03 - 2 StR 504/25

Der Bundesgerichtshof hat die Anhörungsrüge eines Verurteilten zurückgewiesen. Das bedeutet, dass sein Antrag, dass sein Fall noch einmal geprüft wird, nicht akzeptiert wurde, da die vorgebrachten Argumente nicht ausreichend waren.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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