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BGH, Beschluss vom 2025-11-27 - 2 StR 613/25

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Revision einer Nebenklägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Kassel unzulässig ist. Es ging um einen Fall von Vergewaltigung, bei dem der Angeklagte zu zwei Jahren Gefängnis, dessen Vollstreckung aber zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt wurde.

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