Compliance & Regulatory Monitor

Gesamtstrafenbildung nach Straferlass wegen Cannabisbesitz; Zäsurwirkung und Einbeziehungsfähigkeit

In diesem Urteil geht es um die Gesamtstrafe eines Angeklagten, der wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Es wurde auch geklärt, dass eine Strafe wegen Cannabisbesitz nicht mehr in die Gesamtstrafe einbezogen werden kann, da diese durch ein neues Gesetz erlassen wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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