BGH, Beschluss vom 2026-01-07 - 1 StR 364/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.01.2026
- Aktenzeichen1 StR 364/25
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird das vorherige Urteil eines Landgerichts aufgehoben, weil die rechtlichen Voraussetzungen für die Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht ausreichend nachgewiesen wurden. Die Richter stellen fest, dass die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tat nicht klar belegt wurde.
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