BGH, Beschluss vom 2024-07-25 - 1 StR 110/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.07.2024
- Aktenzeichen1 StR 110/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln, einschließlich Cannabis und Heroin, verurteilt wurde. Die Strafe beträgt zwei Jahre und vier Monate Gefängnis, auch wegen neuer Regelungen zum Besitz von Cannabis.
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