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BGH, Beschluss vom 2024-12-05 - 2 StR 549/24

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Antrag eines Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, also die Rücknahme einer Frist für eine Revision, unzulässig ist. Außerdem wurde die nochmalige Revision als ebenfalls unzulässig verworfen.

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