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BGH, Beschluss vom 2025-12-17 - 1 StR 403/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof beschlossen, dass die Anhörungsrüge eines Beschuldigten zurückgewiesen wird. Er hatte sich darüber beschwert, dass sein gesetzlicher Betreuer nicht vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers angehört wurde und dass es dadurch einen Interessenkonflikt gegeben habe.

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