BGH, Beschluss vom 2024-11-19 - 2 StR 345/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.11.2024
- Aktenzeichen2 StR 345/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen vorherigen Urteil des Landgerichts Aachen geändert und den Angeklagten für mehrere Fälle des Handels mit Drogen, unter anderem Marihuana und Kokain, für schuldig befunden. Ein Teil des Urteils wurde jedoch aufgehoben, weil es neue Regelungen für den Umgang mit Cannabis gibt, die milder sind.
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