BGH, Beschluss vom 2024-07-23 - 3 StR 216/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.07.2024
- Aktenzeichen3 StR 216/24
In diesem Beschluss hat das Bundesgericht entschieden, dass der Angeklagte für den Anbau von sieben Cannabispflanzen nicht mehr bestraft wird. Trotzdem wurde er für andere Straftaten im Zusammenhang mit Drogen und einem verbotenen Messer verurteilt, und es wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängt.
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