BGH, Beschluss vom 2025-01-14 - 5 StR 492/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.01.2025
- Aktenzeichen5 StR 492/24
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass die Einziehung von 40.000 Euro aus den Gewinnen eines Drogenhandels nicht rechtmäßig ist, da die ursprünglichen Berechnungen fehlerhaft waren. Das Landgericht hatte zuvor einen Gesamterlös von 450.000 Euro angesetzt, ohne konkrete Beweise für diesen Betrag zu liefern.
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