Betäubungsmitteldelikt: Abgabe von Betäubungsmitteln zum sofortigen Gebrauch
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.08.2024
- Aktenzeichen6 StR 92/24
In diesem Urteil geht es um einen Mann, der in mehreren Fällen mit Drogen gehandelt hat, insbesondere mit Cannabis, und dabei minderjährige Personen einbezogen hat. Das Gericht hat sein ursprüngliches Urteil teilweise geändert und ihn nun für die Abgabe von Drogen zum sofortigen Konsum an Minderjährige schuldig gesprochen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.