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BGH, Beschluss vom 2026-01-14 - 5 StR 443/25

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten abgelehnt, weil das Urteil des Landgerichts Hamburg keine Fehler aufweist. Der Angeklagte wurde wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt, und die Revision hat nicht zu einer anderen Entscheidung geführt.

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