Zulässigkeit der Revisionsbegründung durch Einziehungsbeteiligte; Formerfordernisse und Gleichstellung mit dem Angeklagten
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.11.2024
- Aktenzeichen1 StR 48/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Revision, also die Überprüfung eines Urteils durch ein höheres Gericht, von einer Einziehungsbeteiligten (also jemandem, dessen Vermögen eingezogen werden soll) als unzulässig verworfen wurde. Der Grund dafür ist, dass sie die geltenden Formerfordernisse nicht eingehalten hat.
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