Compliance & Regulatory Monitor

Strafzumessung bei nachteiligen Tatfolgen für den Täter

In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Strafe für einen Angeklagten nicht gemindert werden kann, nur weil er bei seiner Tat selbst verletzt wurde. Das Gericht hat klargestellt, dass selbst erlittene Nachteile nicht immer zu einer milderen Strafe führen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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