Strafzumessung bei nachteiligen Tatfolgen für den Täter
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.01.2026
- Aktenzeichen1 StR 447/25
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Strafe für einen Angeklagten nicht gemindert werden kann, nur weil er bei seiner Tat selbst verletzt wurde. Das Gericht hat klargestellt, dass selbst erlittene Nachteile nicht immer zu einer milderen Strafe führen.
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