BGH, Urteil vom 2024-08-15 - III ZR 74/23
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.08.2024
- AktenzeichenIII ZR 74/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Anlagevermittler seine Informationspflichten verletzt hat. Der Beklagte, der Geldanlagen vermittelt hat, hatte nicht richtig über die Risiken des Unternehmens informiert, was für die Entscheidung der Klägerin, zu investieren, wichtig war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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