BGH, Beschluss vom 2025-01-20 - 1 StR 370/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.01.2025
- Aktenzeichen1 StR 370/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wurde entschieden, dass das Fahrzeug des Beschuldigten nicht eingezogen wird. Der Beschuldigte hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart Revision eingelegt, die jedoch nur teilweise erfolgreich war, da die Einziehung des Fahrzeugs entfällt.
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