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BGH, Beschluss vom 2025-11-25 - 3 StR 450/25

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil eines Landgerichts geändert, das einen Angeklagten wegen mehrerer Straftaten, einschließlich gefährlicher Körperverletzung, verurteilt hat. Es wurde entschieden, dass ein Teil der Anklage, nämlich der Hausfriedensbruch, nicht bestehen bleibt, weil dafür ein Strafantrag fehlte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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