BGH, Beschluss vom 2024-07-17 - 2 StR 222/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.07.2024
- Aktenzeichen2 StR 222/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln nicht vollständig erfolgreich war. Der Angeklagte wurde für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern verurteilt, jedoch gab es eine Korrektur, weil in einem Fall Verjährung eingetreten war.
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