BGH, Beschluss vom 2025-10-16 - 1 StR 314/24
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum16.10.2025
- Aktenzeichen1 StR 314/24
In diesem Fall hat das Landgericht Hamburg einen Mann wegen Beihilfe zur Veruntreuung von Arbeitsentgelt verurteilt und 166.600 Euro als Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet. Der Bundesgerichtshof hat aber entschieden, dass diese Einziehung nicht rechtmäßig war und sie deshalb nicht durchgeführt wird.
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