BGH, Beschluss vom 2024-08-14 - 4 StR 232/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.08.2024
- Aktenzeichen4 StR 232/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein vorangegangenes Urteil unzulässig ist. Der Angeklagte wurde wegen des Verkaufs von Drogen verurteilt, aber seine Revision wurde verworfen, weil nicht die richtigen Formalitäten eingehalten wurden.
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