Compliance & Regulatory Monitor

Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode - Eigenkapitalzinssatz V

In diesem Urteil hat die Bundesnetzagentur den Eigenkapitalzinssatz für Betreiber von Stromnetzen für eine vierte Regulierungsperiode festgelegt. Der Betrag dient zur Berechnung der maximalen Einnahmen, die diese Betreiber erzielen dürfen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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