Compliance & Regulatory Monitor

Einziehung von Tatmitteln bei schuldloser Tatbegehung

In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Einziehung von Tatmitteln (also von Gegenständen, die bei einem Verbrechen verwendet wurden) nicht bei Personen angewendet werden kann, die unschuldig gehandelt haben. Dies wurde auf einen speziellen Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB) gestützt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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