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BGH, Beschluss vom 2025-11-25 - 1 StR 441/25

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revisionen (Überprüfungen) der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden nicht erfolgreich waren. Die Angeklagten müssen die Kosten für die Rechtsmittel selbst tragen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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