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BGH, Beschluss vom 2024-08-27 - 5 StR 159/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Revision des Angeklagten entschieden, der wegen des Einfuhr und des Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt wurde. Der BGH hat die Schuldsprüche geändert, sodass der Angeklagte nur wegen Anstiftung zur Einfuhr von Drogen schuldig gesprochen wurde.

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