Sexueller Missbrauch von Kindern: strafschärfende Berücksichtigung einer Gesamttatserie bei Bemessung der Einzelstrafen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.08.2024
- Aktenzeichen5 StR 346/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei der Strafzumessung von wiederholten schweren sexuellen Missbrauchstaten die Anzahl der Taten berücksichtigt werden darf. Da der Angeklagte 75 Taten begangen hat, hat das Gericht dies als erschwerend gewertet.
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