Einziehungsanordnung gegen als Organ handelnden Täter
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.01.2026
- Aktenzeichen1 StR 502/25
In diesem Urteil wird entschieden, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen gegen den Angeklagten nicht erfolgt. Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Betrugs verurteilt, jedoch wurde festgestellt, dass das erlangte Vermögen der Gesellschaft und nicht des Angeklagten gehört.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.