BGH, Beschluss vom 2026-01-13 - 4 StR 615/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.01.2026
- Aktenzeichen4 StR 615/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unzulässig ist. Der Angeklagte hatte die Frist zur Begründung seiner Revision versäumt, was bedeutet, dass sein Rechtsmittel nicht berücksichtigt wird.
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