(Haftung einer Einreicherbank wegen eines angeblich pflichtwidrig ausgeführten Dokumenteninkassoauftrags)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum03.02.2026
- AktenzeichenXI ZR 159/24
In diesem Urteil geht es um die Verantwortung einer Bank, die im Auftrag eines Kunden Dokumente für ein Inkasso weiterleitet. Die Bank trägt kein Risiko, wenn die angegebene Inkassobank nicht erreichbar ist, das Risiko liegt beim Auftraggeber.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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