BGH, Beschluss vom 2024-08-08 - 3 StR 241/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.08.2024
- Aktenzeichen3 StR 241/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter eine Geldsumme von 24.500 € an eine Nebenklägerin zahlen muss, aufgrund von schweren Straftaten, die er begangen hat. Die Revision des Angeklagten war nur teilweise erfolgreich.
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