BGH, Beschluss vom 2024-12-03 - 2 StR 196/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.12.2024
- Aktenzeichen2 StR 196/24
Das Gericht hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil er seine Einwände nicht begründet hat. Zuvor war er wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
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