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BGH, Beschluss vom 2024-12-03 - 2 StR 196/24

Das Gericht hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil er seine Einwände nicht begründet hat. Zuvor war er wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

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