Unerlaubter Besitz und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Nicht geringe Menge bei R-Methamphetamin; Konkurrenzverhältnis bei Abgeben von Betäubungsmitteln nach Grund- und Qualifikationstatbestand sowie bei Abgabe und Erwerb von Betäubungsmitteln
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.05.2024
- Aktenzeichen2 StR 16/24
In diesem Fall wird das Urteil gegen einen Mann betrachtet, der mit Methamphetamin gehandelt hat. Er wurde wegen des versuchten Verkaufs und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.