BGH, Beschluss vom 2025-01-07 - 2 StR 416/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.01.2025
- Aktenzeichen2 StR 416/24
In diesem Fall hat das Bundesgericht entschieden, dass einige Mobiltelefone und eine Geldsumme von 4.875 Euro, die dem Angeklagten wegen Drogendelikten sicherstellt wurden, anders bewertet werden müssen. Drei benutzte Kryptomobiltelefone werden nicht eingezogen, während das Bargeld als Tatertrag eingezogen wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.